AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Wenn Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen wün­schen, wen­den Sie sich ger­ne an mein Büro oder nut­zen Sie das Kon­takt­for­mu­lar.

1. All­ge­mei­nes, Gel­tungs­be­reich
Gesell­schaf­te­rin der Lüders UG gemäß die­sen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) ist Annet­te Lüders. Mit der Beauf­tra­gung gel­ten die­se Bedin­gun­gen vom Auf­trag­ge­ber (im fol­gen­den auch Kli­en­ten) als ange­nom­men. Ent­ge­gen­ste­hen­de oder von die­sen Bedin­gun­gen abwei­chen­de Bedin­gun­gen des Auf­trag­ge­bers erkennt die Lüders UG nicht an. Auch wenn die Lüders UG in Kennt­nis ent­ge­gen­ste­hen­der oder abwei­chen­der Bedin­gun­gen Ver­trä­ge vor­be­halt­los schließt, gel­ten aus­schließ­lich die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lüders UG. Wei­te­re Ver­ein­ba­run­gen sind für die Lüders UG nur ver­bind­lich, wenn die­se schrift­lich bestä­tigt wer­den.

2. Ange­bo­te, Hono­ra­re, Zah­lungs­be­din­gun­gen
(1) Die Ange­bo­te sind grund­sätz­lich unver­bind­lich und frei­blei­bend. Ände­run­gen vor­be­hal­ten.
(2) Für Coa­ching- und Bera­tungs­leis­tun­gen wer­den die im Ver­trag bzw. Coa­ching- oder Kun­den­ver­ein­ba­rung ver­ein­bar­ten Hono­ra­re berech­net. Neben­kos­ten, wie Tele­fon­ge­büh­ren, Rei­se- und Über­nach­tungs­kos­ten usw. wer­den dem Kli­en­ten bzw. Auf­trag­ge­ber nur nach Rück­spra­che geson­dert in Rech­nung gestellt.
(3) Semi­nar­leis­tun­gen wer­den geson­dert berech­net. Eine ver­ein­bar­te Anzah­lung wird sofort, die Semi­nar­ver­gü­tung grds. gemäß vereinbarter/m Zahlungsbedingungen/Angebot fäl­lig. Solan­ge kei­ne schrift­li­che Kos­ten­zu­sa­ge von ande­rer Stel­le vor­liegt, gilt der Kli­ent bzw. Semi­nar­teil­neh­mer als Schuld­ner. Sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist, wird das Hono­rar bzw. die Semi­nar­ver­gü­tung jeweils in bar nach jeder Sit­zung ent­rich­tet.
(4) Coa­ching-Abos sind am Ende der ers­ten Stun­de in bar oder im Vor­aus per Bank­über­wei­sung zu bezah­len.
(5) Die Ter­mi­ne für Tele­fon und/oder Online-Coa­ching wer­den zwi­schen Coach und Kli­en­ten nach bei­der­sei­ti­ger Ver­füg­bar­keit ver­ein­bart. Die Kos­ten trägt der Kli­ent. Das Hono­rar für das ver­ein­bar­te Tele­fon-/On­line­coa­ching ist im Vor­aus zu über­wei­sen.
(6) Mail-Anfra­gen, die inhalt­lich Coa­ching-The­men betref­fen, wer­den ent­spre­chend der auf­ge­wen­de­ten Zeit für die Beant­wor­tung hono­riert und in Rech­nung gestellt. Der Rech­nungs­be­trag ist sofort fäl­lig.

 

3. Absa­ge eines Termines/eines Semi­na­res
(1) Ver­ein­bar­te Ter­mi­ne bzw. Semi­nar­an­mel­dun­gen sind grund­sätz­lich ver­bind­lich. Dies gilt auch für das kos­ten­lo­se Vor­ge­spräch.
(2) Coa­chings wer­den von den Coa­ching­part­nern in Zeit und Ort ein­ver­nehm­lich ver­ein­bart. Der Kli­ent ver­pflich­tet sich zu allen Sit­zun­gen pünkt­lich zu erschei­nen. Das gilt glei­cher­ma­ßen für ver­ein­bar­te Online-Coa­chings. Eine kos­ten­freie Absa­ge oder Ter­min­ver­schie­bung einer Coa­ching­sit­zung ist bis spä­tes­tens zwei Werk­ta­ge vor dem Ter­min mög­lich. Danach wird das Hono­rar grds. zu 50 % in Rech­nung gestellt. Bei Absa­ge am glei­chen Tag oder Nicht­er­schei­nen wird grds. das vol­le Hono­rar fäl­lig.
Son­der­ver­ein­ba­run­gen sind mög­lich und bedür­fen der Schrift­form.
(3) Semi­na­re gel­ten mit Anmel­dung bzw. Auf­trags­be­stä­ti­gung (münd­lich/­schrift­lich/E-Mail) als ver­bind­lich gebucht. Es gel­ten fol­gen­de Stor­nie­rungs­pau­scha­len, soweit nicht anders ver­ein­bart:
Bis acht Wochen vor Beginn der Ver­an­stal­tung: 25 % des Semi­nar­prei­ses
Ab acht Wochen bis vier Wochen vor Beginn der Ver­an­stal­tung: 50 % des Semi­nar­prei­ses
Ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn der Ver­an­stal­tung: 75 % des Semi­nar­prei­ses
Bei Stor­nie­rung inner­halb von 14 Kalen­der­ta­gen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn wer­den 100 % des Semi­nar­prei­ses berech­net.
Eine Rück­erstat­tung der Semi­nar­prei­ses des Semi­nars „Acht­sam­keit, Yoga und Meer“ bei kos­ten­pflich­ti­ger Stor­nie­rung ist in jedem Fall aus­ge­schlos­sen; in Ver­ein­ba­rung mit der Lüders UG kann ein Ersatz­teil­neh­mer bzw. ein Ersatz­ter­min benannt wer­den.
(4) Beim Pre­mi­um-Coa­ching-Pro­gramm ist die Pro­gramm­ge­bühr grund­sätz­lich im Vor­aus zu beglei­chen, Raten­zah­lung ist mög­lich. Eine Erstat­tung, auch teil­wei­se, nach Beginn des Pro­gramms ist nicht ver­ein­bart.
(5) Es gel­ten die gesetz­li­chen Wider­rufs­rech­te und -pflich­ten.

4. Höhe­re Gewalt und sons­ti­ge Leis­tungs­hin­der­nis­se
Die Lüders UG in Form ihrer Gesell­schaf­ter sind berech­tigt, bei höhe­rer Gewalt die ver­ein­bar­ten Coa­ching­ter­mi­ne bzw. Semi­na­re zu ver­schie­ben. Hier­un­ter fal­len auch Leis­tungs­hin­der­nis­se, die auf­grund Krank­heit, Unfall oder ähn­li­chem ent­stan­den sind. In die­sem Fall wird der Klient/Seminarteilnehmer schnellst­mög­lich ver­stän­digt und ein Ersatz­ter­min ange­bo­ten. Falls der Klient/Semiarteilnehmer unter der hin­ter­las­se­nen Ruf­num­mer nicht zu errei­chen war sowie in jedem ande­ren Fall besteht kein Anspruch auf Über­nah­me der Anfahrts- oder sons­ti­ger Kos­ten.

5. Copy­right
Alle an den Klienten/Semiarteilnehmer aus­ge­hän­dig­ten Unter­la­gen sind, soweit nichts ande­res ver­ein­bart ist, in der ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung ent­hal­ten. Die Unter­la­gen sind zum per­sön­li­chen Gebrauch des Kli­en­ten bestimmt. Wird zwi­schen Kli­ent und Lüders UG ein Coa­ching­be­richt ver­ein­bart, wird die­ser geson­dert in Rech­nung gestellt. Das Urhe­ber­recht an den Coa­ching­kon­zep­ten und Unter­la­gen gehört allein der Lüders UG. Dem Kli­en­ten ist es nicht gestat­tet, die Unter­la­gen ohne schrift­li­che Zustim­mung der Lüders UG ganz oder aus­zugs­wei­se zu repro­du­zie­ren und/oder Drit­ten zugäng­lich zu machen. Eine Ver­öf­fent­li­chung, auch aus­zugs­wei­se, ist unter­sagt und kann straf­recht­lich ver­folgt wer­den.

6. Ver­si­che­rungs­schutz
Jeder Klient/Semninarteilnehmer trägt die vol­le Ver­ant­wor­tung für sich und sei­ne Hand­lun­gen inner­halb und außer­halb der Coachingsitzungen/Seminare und kommt für even­tu­ell ver­ur­sach­te Schä­den selbst auf. Coa­ching ist kei­ne Psy­cho­the­ra­pie und kann die­se nicht erset­zen. Die Teil­nah­me setzt eine nor­ma­le psy­chi­sche und phy­si­sche Belast­bar­keit vor­aus. Ver­an­stal­ter von Team-Coa­chings, Semi­na­ren, Work­shops usw. ist immer der Auf­trag­ge­ber. Die Teil­neh­mer haben des­halb kei­nen Ver­si­che­rungs­schutz durch die Lüders UG.

7. Haf­tung

Die Infor­ma­tio­nen und Tipps in Coa­ching-Sit­zun­gen sowie in allen Doku­men­ta­tio­nen sind durch die Lüders UG sorg­fäl­tig erwo­gen und geprüft. Bei der Tätig­keit der Lüders UG han­delt es sich um eine rei­ne Dienst­leis­tungs­tä­tig­keit. Ein Erfolg ist daher nicht geschul­det. Eine Haf­tung wird aus­ge­schlos­sen. Der Ver­sand bzw. die elek­tro­ni­sche Über­tra­gung jeg­li­cher Daten erfolgt auf Gefahr des Kli­en­ten.

8.. Ver­trau­lich­keit
Die Lüders UG ver­pflich­tet sich, über alle im Rah­men der Tätig­keit bekannt gewor­de­nen betrieb­li­chen, geschäft­li­chen und pri­va­ten Ange­le­gen­hei­ten des Kli­en­ten auch nach der Been­di­gung des Ver­tra­ges Still­schwei­gen gegen­über Drit­ten zu bewah­ren. Dar­über hin­aus ver­pflich­tet sich die Lüders UG, die zum Zwe­cke der Bera­ter-/Se­mi­nar­tä­tig­keit über­las­se­nen Unter­la­gen sorg­fäl­tig zu ver­wah­ren und gegen Ein­sicht­nah­me Drit­ter zu schüt­zen.

9. Mit­wir­kungs­pflicht des Kli­en­ten
Das Coa­ching erfolgt auf der Grund­la­ge der zwi­schen den Par­tei­en geführ­ten vor­be­rei­ten­den Gesprä­che. Es beruht auf Koope­ra­ti­on und gegen­sei­ti­gem Ver­trau­en. Die Lüders UG macht in die­sem Zusam­men­hang dar­auf auf­merk­sam, dass Coa­ching ein frei­er, akti­ver und selbst­ver­ant­wort­li­cher Pro­zess ist und bestimm­te Erfol­ge nicht garan­tiert wer­den kön­nen. Als Coach steht Annet­te Lüders dem Kli­en­ten als Pro­zess­be­glei­ter und Unter­stüt­zung bei Ent­schei­dun­gen und Ver­än­de­run­gen zur Sei­te - die eigent­li­che Ver­än­de­rungs­ar­beit wird vom Kli­en­ten geleis­tet. Der Kli­ent soll­te daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und sei­ner Situa­ti­on aus­ein­an­der­zu­set­zen.

10. Sek­ten­er­klä­rung
Hier­mit erklärt die Lüders UG , dass die Gesell­schaf­ter nicht nach der Tech­no­lo­gie von L. Ron Hub­bard (Grün­der der Sci­en­to­lo­gy-Orga­ni­sa­ti­on) arbei­ten oder gear­bei­tet haben, dass sie nicht nach der Tech­no­lo­gie von L. Ron Hub­bard geschult wur­den und kei­ne Kur­se und/oder Semi­na­re bei der Sci­en­to­lo­gy-Orga­ni­sa­ti­on besu­chen oder besucht haben, in denen nach der Tech­no­lo­gie von L. Ron Hub­bard gear­bei­tet wird und dass sämt­li­che Coa­chings, Bera­tun­gen und Semi­na­re nicht nach die­ser Tech­no­lo­gie durch­ge­führt wer­den. Zudem leh­nen sie sek­tie­re­ri­sche Prak­ti­ken jed­we­der Art ab und distan­zie­ren sich aus­drück­lich von Sek­ten und ähn­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen.

11.Schlussbestimmung
Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen des Ver­tra­ges mit dem Klienten/Semiarteilnehmer ein­schließ­lich die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, so wird hier durch die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Die ganz oder teil­wei­se unwirk­sa­me Rege­lung soll durch eine Rege­lung ersetzt wer­den, deren wirt­schaft­li­cher Erfolg dem der unwirk­sa­men mög­lichst nahe kommt.

12. Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand

Erfül­lungs­ort ist Ort der Ver­an­stal­tung.
Gerichts­stand ist das zustän­di­ge Amts­ge­richt Wol­fen­büt­tel. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik
Deutsch­land

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